Vollnarkose

Zahnärztliche Eingriffe können auch unter ambulanter Vollnarkose erfolgen. Hierzu kommt ein erfahrenes Anästhesistenteam in die Praxis und führt die Narkose direkt im zahnärztlichen Behandlungsstuhl durch. Der Patient kann nach einer entsprechenden Aufwachphase die Praxis wieder verlassen, allerdings darf er dann nicht mehr selber ein Auto führen. Vollnarkosen werden nur in Ausnahmeindikationen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei entsprechendem Bedarf können auch ambulant bzw. stationär Vollnarkosen mit Belegbetten in kooperierenden Kliniken in unmittelbarer Nähe durchgeführt werden.