Hypnosetherapie
Dres. Swantje und David Engels, zertifizierte Hypnotherapeuten (DGH)
Ist jeder Mensch hypnotisierbar?
Wenn der Therapeut erfahren genug ist und flexibel vorgeht, sprechen die meisten Menschen gut auf Hypnosetechniken an und die Hypnose ist für das angestrebte Therapieziel nutzbar.
Was passiert bei einer Hypnosebehandlung?
In der Einleitungsphase wird die Aufmerksamkeit des Patienten von Außen nach Innen gelenkt und ein Tiefentspannungszustand wird suggeriert. Die Einleitung dauert etwa 5 bis 10 Minuten, für besonders tiefe Trancezustände kann sie mehr Zeit beanspruchen. In der Behandlungsphase werden mit Hilfe von gezielten, offenen oder verdeckten Suggestionen und mit Hilfe von Trance-Szenerien und Symbolen Einstellungen, Erleben und Verhalten des Patienten umgelenkt um Ressourcen zu mobilisieren oder Abgewehrtes zu integrieren. Die Behandlungsphase kann je nach Therapieziel wenige Minuten (Schnellhypnose) bis mehrere Stunden (z.B. bei chirurgischen Eingriffen) dauern. In der Reorientierungsphase wird die Trance behutsam und gründlich wieder zurückgenommen, indem die Wahrnehmung des Patienten wieder von Innen nach Außen gelenkt wird. In der Regel dauert die Zurücknahme wiederum einige Minuten.
Was kostet eine Hypnosebehandlung? Was übernimmt die Krankenkasse?
Auch wenn es häufig vorkommt, dass innerhalb einer längerfristigen Behandlung nur eine bestimmte Hypnosesitzung zur Lösung des Hauptproblems geführt hat, kann davon nicht abgeleitet werden, dass immer nur eine einzige Sitzung zur Heilung ausreicht. Die Dauer einer Hypnosebehandlung ist von dem vereinbarten Ziel der Behandlung, der Art und Dauer der Erkrankung und der Belastbarkeit der Patienten abhängig. In jedem Einzelfall sind diese Fragen zwischen den Therapeuten und den Patienten abzustimmen. Es empfiehlt sich, nach spätestens fünf Sitzungen den möglichen Erfolg der Behandlung aufgrund der bis dahin eingetretenen Veränderungen zu überprüfen. Eine psychotherapeutische Hypnosebehandlung kostet etwa € 80,- bis 120,- pro 50 Minuten. Die Zahnärztliche Hypnose kostet etwa € 110,- pro 60 Minuten. Hypnotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen auf Antrag übernommen. Bei Privatkassen sind die Kostenübernahmeregelungen sehr unterschiedlich. Der Patient sollte sich vor Therapiebeginn unbedingt bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme informieren.
Ist der Hypnosezustand mit einer Narkose zu vergleichen?
Die Hypnosesituation unterscheidet sich grundsätzlich von einer Narkose. Während der Trance bleibt der Patient die ganze Zeit über in ständigem Kontakt (Rapport) mit dem Therapeuten. Die Angst, dass man aus der Hypnose nicht mehr zurückkommen könnte, ist unbegründet. Der Patient befindet sich nach der gründlichen Rücknahme der Hypnose wieder vollständig im Wachzustand und ist ohne Einschränkungen in der Lage, beispielsweise am Straßenverkehr teilzunehmen.
Welche Einsatzmöglichkeiten bieten sich in der Zahnmedizin?
Im zahnärztlichen Einsatz von Hypnotherapie geht es um den Abbau von Ängsten und um die Schmerzkontrolle. Mit Hilfe der Hypnose werden Bewältigungsstrategien vermittelt, die einen entspannten Zahnarztbesuch ermöglichen, beziehungsweise bei sehr ängstlichen Patienten überhaupt erst ermöglichen. Sie soll ihn in die Lage versetzen, nach wenigen Sitzungen einer zahnärztlichen Behandlung mit Hypnose, oder diese auch ohne Hypnose wieder zu ertragen. Der Zahnarzt wird dabei nicht psychotherapeutisch tätig, sondern baut sein gesamtes Behandlungskonzept auf Entspannung, Beruhigung und Positiverfahrung auf. Dieses zahnärztliche Hypnosekonzept ist besonders für die Kinderbehandlung geeignet. Gerade ängstliche Kinder erhalten die Möglichkeit erste positive Erfahrungen mit dem Zahnarzt zu sammeln Die Schmerzkontrolle unter Hypnose bietet eine verträgliche Ergänzung oder Alternative zu lokal wirksamen Betäubungsmitteln. Im Trance-Zustand können Blutungen und der Speichelfluss kontrolliert werden. Nach dem Eingriff wird das Zahnfleisch im Gegensatz zur noch Stunden andauernden Lokalbetäubung schneller vollständig durchblutet, dadurch heilt die Wunde besser ab. Mit zahnärztlicher Hypnose lassen sich zudem Behandlungserfolge bei Patienten mit einem ausgeprägten Würgereiz, Kiefergelenk- und Kiefermuskulaturschmerzen (CMD) und sogenannten Parafunktionen (Knirschen) erzielen. In der Regel wird die Hypnose bei all diesen Behandlungsindikationen nicht als alleiniges Therapeutikum eingesetzt, sondern in Verbindung mit den üblichen zahnärztlichen Behandlungsmethoden. Diese Kombinationstherapie scheint den größten Erfolg zu versprechen und eröffnet Ihnen eine neue Dimension der Zahnbehandlung.
Quelle:
DGH-Hypnose
